Wohnhaussanierung und Heizungstausch ab 2026

Das Land Tirol fördert den Tausch zu einer gelisteten Wärmepumpe (Baubewilligung vor mehr als 10 Jahren) mit bis zu 25 % der förderfähigen Investitionskosten als Einmalzuschuss bzw. 35 % als Annuitätenzuschuss. Bitte beachten Sie die Förderobergrenzen, insbesondere bei mehreren Einzelmaßnahmen.

Ab 01.01.2026 sind für Heizungsanlagen leistungsmäßig gestaffelte maximal förderungsfähige Investitionskosten gültig (siehe dazu die letzte Seite der u. verlinkten Förderrichtlinie). Durch diese Maßnahme werden die maximal möglichen Förderungen nach oben begrenzt. 

Um in den Genuss der Förderung zu kommen, muss zumindest ein gemeldeter Hauptwohnsitz vorhanden sein. Die Förderung ist einkommensunabhängig. Wird ein fossiles System mit der neuen Heizung ersetzt, winkt ein Bonus von 3.000 Euro.

 Link zur Wohnhaussanierungsrichtlinie 2026 des Landes Tirol:
Richtlinie Wohnhaussanierung 2026

Die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie hier zusammengefasst:
Übersicht Landesförderung für bestehende Gebäude 2026

Wohnbauförderung des Land Tirol ab 2026

 Das Land Tirol fördert im Rahmen der „Tiroler Wohnbauförderung – Zusatzförderung: Zuschuss für energiesparende und umweltfreundliche Maßnahmen“ den Einbau gelisteter Wärmepumpen mit 4 Punkten (maximal € 7.200,- je Wohnung).

Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen neben persönlichen Voraussetzungen, der maximalen Wohnungsgröße und zumindest einem gemeldeten Hauptwohnsitz auch Grenzwerte der thermischen Hülle erreicht werden. 

Link zu Wohnbauförderungsrichtlinie 2026 des Landes Tirol:
Richtlinie Wohnbauförderung 2026