Tiroler Landesförderung: Wohnhaussanierung und Heizungstausch 

Richtlinie gültig ab 01. Jänner 2026

Das Land Tirol fördert Maßnahmen zur Verminderung des Energieverlustes, des Energieverbrauches und des Schadstoffausstoßes von Heizungen und von Warmwasseraufbereitungsanlagen, wenn die Baubewilligung zumindest 10 Jahre zurückliegt. Wohnung/Haus muss als Hauptwohnsitz von begünstigten Personen verwendet werden.

Die prozentualen Fördersätze bleiben im kommenden Jahr gegenüber 2024 unverändert, jedoch wurde mit der Ende September 2025 beschlossenen Änderung der Wohnhaussanierungsrichtline ein Deckel mit maximal förderungsfähigen Kosten eingezogen, wodurch sich die unten berechneten Höchstsätze ergeben (rot). Somit reduzieren sich die effektiven Förderhöhen für alle ab 01. Jänner 2026 eingebrachten Anträge gegenüber 2025 teilweise beträchtlich.

Es ist daher sehr zu empfehlen, alle Anlagen, die noch heuer fertig werden auch in diesem Jahr abzurechnen, zu bezahlen und einzureichen, um die Förderungen maximal ausschöpfen zu können. Dies gilt auch für PV-Anlagen, da sich im kommenden Jahr die Fördersätze halbieren.

ACHTUNG: Heizungsanlagen sind für alle Förderanträge in 2026 verpflichtend in die Tiroler Heizungs- und Klimaanlagendatenbank einzutragen. Für das Förderansuchen wird dann nur mehr die Anlagennummer benötigt. Das bisher verwendete Formular F97 (Haustechnik Abnahmebestätigung) wird nicht mehr benötigt.

Weitere Informationen:

Land Tirol > Wohnbauförderung > Wärmepumpe 

Land Tirol > Wohnhaussanierung > Richtlinie 2026

Land Tirol > Heizungs- und Klimaanlagendatenbank Tirol > Anleitung für Prüfberechtigte
(hier ist auch eine Bedienungsanleitung sowie ein Angebot an online-Schulungen zu finden)

wahlweise kann auch wie bisher ein Annuitätenzuschuss gewährt werden
für Heizanlagen über 50 kW erhöhen sich die maximal förderungsfähigen Kosten laut Richtlinie (link siehe oben)

Allgemeine Förderungsbedingungen für Wärmepumpen

  • Einhaltung EHPA-Gütesiegelkriterien
  • Kältemittel mit GWP von max. 2.000 (IPCC 5)
  • maximale Vorlauftemperatur von +50°C für Luft-Wasser-Wärmepumpen, +55°C für Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen