Bundesförderungen: Sanierungsoffensive 2026

Kesseltausch im Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Reihenhaus

Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie im privaten Wohnbau. Einen Antrag können ausschließlich Privatpersonen stellen. Anträge und Registrierungen können so lange eingereicht werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2026. Anträge und Registrierungen können ausschließlich online unter www.sanierungsoffensive.gv.at ab 01. November 2025 gestellt werden. Die Förderung ist mit maximal 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt.

Antragstellung:
  • Anträge mit Leistungen ab dem 03. Oktober 2025 können eingebracht werden
  • Registrierung mittels aktiver ID-Austria oder hochgeladener Kopie eines Lichtbildausweises
  • Energieberatungsprotokoll der Energieagentur Tirol
  • 9 Monate Zeit für die Umsetzung der Maßnahme und Abruf der Förderung
Weitere Informationen:

Informationsblatt Kesseltausch 2026 EFH 

Kesseltausch bei mehrgeschoßigem Wohnbau und Reihenhausanlagen

Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie im mehrgeschossigen Wohnbau sowie bei Reihenhausanlagen. Förderungsfähig ist ein klimafreundliches Zentralheizungssystem mit wassergeführter Wärmeverteilung für das gesamte Gebäude sowie der Anschluss einer Einzelwohnung an ein bestehendes, klimafreundliches Zentralheizungssystem oder der Tausch einer fossilen Einzelheizung in einer Wohneinheit gegen eine klimafreundliche Anlage, die nicht das Gesamtgebäude versorgt. Anträge und Registrierungen können ausschließlich online unter www.sanierungsoffensive.gv.at ab November 2025 gestellt werden. Die Förderung ist mit maximal 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt.

Antragstellung:

  • Anträge mit Leistungen ab dem 03.10.25 könen eingebracht werden
  • Energieberatungsprotokoll der Energieagentur Tirol oder ein gültiger Energieausweis
  • Grundbuchsauszug
  • optional: Formular "Zentralisierung Einzelwohnungen"
  • 9 Monate Zeit für die Umsetzung der Maßnahme und Abruf der Förderung
Weitere Informationen:

Informationsblatt Kesseltausch 2026 MGW 

Allgemeine Förderungsbedingungen für Wärmepumpen (EFH und MGW)

  • Einhaltung EHPA-Gütesiegelkriterien
  • Kältemittel mit GWP von max. 750 (GWP-Bewertung nach F-Gase VO EU 2024/573)
  • Für Luft-Wärmepumpen mit einem Kältemittel-GWP-Wert > 150 reduziert sich die ermittelte Förderung um 20 %
  • maximale Vorlauftemperatur von +55°C
  • Anschlussmöglichkeit an hocheffiziente und klimafreundliche Nah-/Fernwärme nicht möglich oder wirtschaftich unzumutbar